23.06.22 – Die Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg im Überblick
Die Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg im Überblick
- Seit 1. Januar 2022: Neubau von Nichtwohngebäuden, Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen
- Seit 1. Mai 2022: Neubau von Wohngebäuden
- Ab 1. Januar 2023: bei grundlegender Dachsanierung – Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Die Details sind in der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg geregelt.
Der kurze Erklärfilm des Umweltministeriums zeigt, warum die Photovoltaikpflicht eingeführt wurde, was sie genau bedeutet und wen sie betrifft.