28.07.2022 – BEG-Förderung energetische Sanierung: Änderungen ab 15.08.2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die BEG Einzelmaßnahmen angepasst. Die Anpassungen beziehen sich bei den Einzelmaßnahmen insbesondere auf zwei Bereiche: Erstens wird die Förderung von allen gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben sowie ein erweitertes Austauschprogramm für fossile Heizungen (sog. Heizungs-Tausch-Bonus) eingeführt. Zweitens, werden die Fördersätze für Einzelmaßnahmen angepasst, um eine attraktive Förderung für einen breiten Antragstellerkreis zu erhalten.

Für Änderungen bei den BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA gilt eine Übergangsfrist bis einschließlich 14.08.2022. In diesem Zeitraum kann nur ein Antrag pro Antragsteller gestellt werden. Die Änderungen der neuen Richtlinie werden zum 15.08.2022 in Kraft treten.

Weitere Informationen und die neuen Fördersätze erhalten Sie direkt bei dem BAFA.