Energieberatung

Kostenfreie Erstberatung

Jetzt kostenfrei beraten lassen und Einsparungspotenziale nutzen

In Kooperation mit der Verbraucherzentrale-Energieberatung bieten wir Wohneigentumsbesitzer*innen kostenfreie Vor-Ort-Beratungen zu den Themen energieeffiziente Gebäudemodernisierung, Heizungsoptimierung, Solarenergie sowie Stromsparen im Haushalt an.

Nach vorheriger Terminabsprache werden die Erstberatungen an folgenden Standorten angeboten:

  • Esslingen a.N.: Klimaschutzagentur des Landkreises Esslingen, Kandlerstraße 8
  • Filderstadt: Dienststelle Bernhausen, Aicher Straße 9, Raum 116
  • Kirchheim u. T.: Rathaus, Alleenstraße 3
  • Lenningen: Technische Ämter (neben dem Rathaus), Amtgasse 5,
  • Nürtingen: Technisches Rathaus, Marktplatz 1, 1.OG Raum 151
  • Wendlingen: Anbau Rathaus, Besprechungsraum Saint-Leu-la-Forêt, Am Marktplatz 2
  • Wolfschlugen: Im Hauptamt der Gemeindeverwaltung, Kirchstraße 19

Die Beratung dauert je nach Anliegen zwischen 30 und 45 Minuten und wird durch Energieberater*innen des Netzwerks der Klimaschutzagentur durchgeführt. Zur Beratung selbst sollten Sie – soweit vorhanden – schriftliche Unterlagen mitbringen, damit sich der Beratende schnell einen Überblick verschaffen kann.

Dazu gehören:

  • Baupläne des Hauses
  • Energiekosten-Abrechnungen (die Heizöl-, Gas-, Fernwärme- oder Strom-Rechnungen der letzten 3 Jahre)
  • aussagekräftige Fotos (Fassade, Dach und Heizung)
  • Informationen zur Heizungsanlage oder ähnlichem (Baujahr, Brennstoff, Schornsteinfegerprotokoll und ähnliches)
  • Zusammenstellung der wichtigsten Fragen

Terminvereinbarung – telefonisch bei unserer Kooperationspartnerin Verbraucherzentrale BW:

Unter 0711 – 66 91 10
Mo – Do 10:00 – 18:00, Fr 10:00 – 14:00 Uhr

Energieberatung für Haus- und Wohnungseigentümer

Sie wollen Ihr Haus renovieren, modernisieren oder eine einzelne Energiesparmaßnahme durchführen? Mit einer qualifizierten Energieberatung können Sie Ihr Sanierungsprojekt finanziell fördern lassen. Die passenden Beraterinnen und Berater finden Sie unter energie-effizienz-experten.de.

Energiekosten-Beratung

Das Projekt „Energiekosten-Beratung“ des Kreisdiakonieverbands im Landkreis Esslingen zielt darauf ab, dass einkommensschwache Haushalte Angebote erhalten, um effizient und sparsam mit Energie umzugehen. Finanzielle Notlagen im Zusammenhang mit hohen Energiekosten sollen abgewendet werden.

Beim Energiespar-Dialog werden Sie von ehrenamtlichen Energie-Pat:innen zu Hause besucht und in einem etwa einstündigen Gespräch werden z.B. Geräte und Heizung betrachtet. Sie erhalten konkrete Tipps, wie sich mit wenig Aufwand Energie sparsamer einsetzen lässt.

Im Rahmen des „Energie-Spar-Dialogs“ kooperiert der Kreisdiakonieverband eng mit Verbraucherzentrale Ba-Wü, mit der Klimaschutzagentur des Landkreises Esslingen & dem Projekt KlikKS.

Bei der Energie-Kosten-Beratung wird mit Ihnen geklärt, welche Lösungen bei hohen Abschlagszahlungen/Jahresrechnungen oder Betriebskostennachzahlungen möglich sind oder was zu tun ist, wenn bereits eine Liefersperre angekündigt worden ist. Im Fall von finanziellen Energie-Notlagen können unbürokratisch Spendengelder aus den Fonds #miteinander und #lichtblick vergeben werden.

Termine für den Energiespar-Dialog und für die Energie-Kosten-Beratung können Sie in Ihrer nächsten Diakonischen Bezirksstelle vereinbaren. Adressen und weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.kreisdiakonie-esslingen.de/projekte/energie-kosten-beratung

Bürger-PV-Beratung

Jetzt zum Solarpotenzial auf Ihrem Dach beraten lassen

In Kooperation mit der Regionalgruppe Esslingen der Teckwerke Bürgerenergie eG bietet die Klimaschutzagentur des Landkreises Esslingen Eigentümer*innen von Wohngebäuden bzw. Wohnungen wöchentlich kostengünstige Beratungen zu allen Themen und Fragestellungen rund um die Solarenergie an.

Zur Beratungsvorbereitung sind neben den Kontaktdaten verschiedene Informationen zum Objekt nötig, die über eine webbasierte Anmeldung erfasst werden. Je vollständiger diese sind, desto fundierter kann die Beratung erfolgen. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Buchung ist kostenpflichtig und nur kostenlos stornierbar binnen einer Woche vor der gebuchten Beratung. Je Beratung sind 55 Minuten vorgesehen, eine Beratungseinheit kostet 70 € brutto und findet immer montags in den Räumen der Klimaschutzagentur in der Kandlerstr. 8, 73728 Esslingen a. N. nähe Bahnhof statt. Die Bürgersolarberater wurden fachlich von den Teckwerken geschult und auch weiterhin betreut und fortgebildet.

Die Bürger-PV-Beratung leistet folgendes:

  • Bewertung der Eignung des Hauses
  • Identifikation geeigneter Teilflächen und Ermittlung der möglichen Belegungsflächen mit PV-Modulen
  • Bewertung des zu erwartenden Ertrages
  • Abschätzung von Kosten und Wirtschaftlichkeit, sowie Eigenverbrauch und Unabhängigkeitsgrad
  • Hinweise zu beachtender weiterer Aspekte wie Tauglichkeit des vorhandenen Zählerschrankes, Inselbetrieb, Notstrom und Wallbox sowie Laden mit Eigenstrom.

Hier geht es zur webbasierten Terminvereinbarung

Photovoltaik

Jetzt zum Thema Photovoltaik informieren und Ihr Projekt anstoßen!

Ob Eigentümer oder Mieter, hier finden Sie die richtigen Informationen rund um das Thema Photovoltaik.

Balkonkraftwerk: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose

Mit Stecker-Solargeräten können Sie auch als Mieter*in oder Wohnungseigentümer*in eigenen Sonnenstrom erzeugen. Unsere Kooperationspartnerin, die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, sagt Ihnen, worauf Sie dabei achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Auch auf dem Balkon oder der Terrasse können Sie selbst Solarstrom erzeugen und im Haushalt verbrauchen.
  • Sog. Stecker-Solargeräte („Balkonkraftwerke“) produzieren Strom für den Eigenbedarf, sind aber nicht für die Netzeinspeisung gedacht.
  • Die Balkon-Modulsysteme sind sicher und lohnen sich langfristig betrachtet auch finanziell (i.d.R. bereits nach 6-8 Jahren).
  • Seit Oktober 2024 gelten Balkonkraftwerke außerdem als sog. „privilegierte bauliche Maßnahmen“. Das bedeutet, dass zwar nach wie vor die Zustimmung des Vermieters oder der WEG eingeholt werden muss. Diese dürfen die Installation aber prinzipiell nicht mehr – bzw. nur noch aus außerordentlich triftigen Gründen – verbieten. Stattdessen darf nur noch über das „Wie“ mitbestimmt werden (z.B. Modul-Typ, Optik, Art der Befestigung).
  • Eine generelle Förderung von Balkonkraftwerken besteht durch die geltende 0% MWSt. auf PV-Anlagen. Auf Bundes- und Landesebene gibt es darüber hinaus keine Zuschüsse für Balkonkraftwerke. Allerdings haben viele Städte und Kommunen auf kommunaler Ebene Zuschuss-Förderungen für Balkonkraftwerke eingeführt (siehe unten).

Aktuelle Förderungen für Balkonkraftwerke in Städten und Gemeinden im Landkreis Esslingen:

Städte und Gemeinden, die nicht aufgeführt sind, haben aktuell keine Förderungen für Balkonkraftwerke eingeführt.

Solardachkataster

Rechnet sich eine Solaranlage auf meinem Dach?

Das neue Solardachkataster inkl. Wirtschaftlichkeitsrechner der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg ist online!

Auf der Karte Solarpotenzial auf Dachflächen können Sie auf Ihr Gebäude zoomen und dadurch bereits auf den ersten Blick einen Eindruck zum Solarpotenzial erhalten. Zum Starten des Wirtschaftlichkeitsrechners wählen Sie per Mausklick eine Dachfläche aus. Es öffnet sich anschließend eine Attributsliste, in der wichtige Informationen über die ausgewählte Dachfläche dargestellt sind. Unterhalb der Attributsliste kann mit Mausklick auf den Schriftzug „WIRTSCHAFTLICHKEIT BERECHNEN“ der Wirtschaftlichkeitsrechner gestartet werden.

Schritt für Schritt zur Photovoltaik-Anlage

Das Photovoltaik Netzwerk Baden-Württemberg zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Photovoltaik-Projekt auf dem Hausdach Schritt für Schritt umsetzen und stellt Ihnen hilfreiche Links bereit: Was gilt es zu beachten, damit Sie eine Photovoltaik-Anlage bald Ihr Eigen nennen können? Die hier gesammelten Informationen sollen Orientierung schaffen und gelten meist speziell für Baden-Württemberg.

Photovoltaik-Netzwerk Region Stuttgart

Das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg mit seinen zwölf regionalen Photovoltaik-Netzwerken unterstützt Sie und lokale Akteure durch Informationen, Beratungen und vielfältige Veranstaltungen. Ziel ist es, die Hemmnisse im PV-Ausbau auf Dächern und Freiflächen zu überwinden und die Energiewende voranzutreiben.

https://www.photovoltaik-bw.de/pv-netzwerk/pv-themen/

So finden Sie Solateurbetriebe in Ihrer Nähe

Sie suchen einen Installationsbetrieb für Ihr Photovoltaik-Projekt in Baden-Württemberg? Die Datenbank des PV-Netzwerkes Baden-Württemberg bietet Ihnen hierfür einen Einstieg. Es kann nach Region, Angeboten, Leistung und Anlagengröße gefiltert werden.

Hinweis: Das PV-Netzwerk führt keine Qualitätsprüfung der eingetragenen Unternehmen durch. Alle Angaben entsprechen denen, die die Unternehmen selbst getätigt haben.
Sie führen einen Solateurbetrieb und möchten diesen ebenfalls in der Datenbank listen lassen? Dann folgen Sie bitte den Anweisungen unter o.g. Link.

Photovoltaikpflicht

Baden-Württemberg ist das erste Bundesland in Deutschland mit einer Photovoltaikpflicht. Sie gilt seit dem 1. Januar 2022. Hintergrundinformationen zur Photovoltaikpflicht, wen sie betrifft und wo Sie Anlaufstellen, Beratung und Förderangebote finden, gibt es auf der Website des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Energiewende.

Die Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg im Überblick

  • Seit 1. Januar 2022: Neubau von Nichtwohngebäuden, Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen
  • Seit 1. Mai 2022: Neubau von Wohngebäuden
  • Ab 1. Januar 2023: bei grundlegender Dachsanierung – Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Die Details sind in der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg geregelt.

Gebäudesanierung

Zukunft Altbau Sanierungsleitfaden und Merkblätter

Zukunft Altbau ist ein neutrales Marketing- und Informationsprogramm der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH und wird durch das Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert. Zukunft Altbau informiert und berät Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie alle am Bau und an Modernisierungen Beteiligten zu Fragen, Vorteilen und Effekten einer energetischen Sanierung – neutral, ganzheitlich und kostenfrei, seit 1999.

Einen ersten guten Überblick über das Vorgehen einer energetischen Sanierung bietet der Sanierungsleitfaden Baden-Württemberg, den Sie hier herunterladen können.

Merkblätter zu den Themen:

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz: Was Sie beachten müssen
Energetische Sanierung: Sind Sie unschlüssig?
Heizungstausch: Erneuerbare Energien lösen Öl und Gas ab
Hydraulischer Abgleich: Mehr Komfort, weniger Kosten
Wärmepumpe: Energie aus der Umwelt
Richtig Heizen und Lüften
Automatische Lüftung: Frischluft ohne Kompromisse
Wärmedämmung: mehr Wohnkomfort und weniger Energieverbrauch
Photovoltaik-Anlagen – ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll
Graue Energie
Schimmelpilz: Vorbeugen durch Wohlfühlklima

Die Sanierungsgalerie von Zukunft Altbau

„Gute Beispiele sind die besten Argumente für eine energetische Sanierung – und inspirieren zum Nachahmen.“

Zukunft Altbau stellt in ihrer Sanierungsgalerie gelungene Sanierungsmaßnahmen aus Wohn- und Nichtwohngebäuden vor und zeigt auf, wie Sie durch eine energetische Sanierung eine Verbesserung von Wohnkomfort, Raumklima und Umweltbilanz erreichen können.

Die „Sanierungsnavi“ App

Mit der mobilen App von Zukunft Altbau können Sie über Ihr Smartphone schnell und einfach prüfen, ob bei Ihrem Haus Sanierungsbedarf besteht.

In wenigen Schritten können Sie die notwendigen Angaben machen, eigene Fotos hochladen und so nach Ihren Wünschen Ihr persönliches Sanierungsanliegen erstellen. Zusammen mit Ihren Fragen, können Sie es im Anschluss bequem an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe übermitteln.

Der Sanierungskonfigurator des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Mit diesem Angebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz können Sie bequem von zuhause prüfen, wie Sie durch eine Sanierung Energiekosten sparen können und welche Maßnahmen und Förderungen für Sie in Frage kommen.

Fördermöglichkeiten

Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben

Der Bund, das Land Baden-Württemberg und auch viele Kommunen unterstützen Sie bei Ihrem CO2-freundlichen Sanierungsvorhaben – durch Fördermittel, Zuschüsse zur Finanzierung, zinsverbilligte Darlehen oder steuerlichen Begünstigungen. Je höher der CO2-Einspareffekt desto höher die Förderung, lautet hierbei die einfache Faustregel.

In der neuen Förderdatenbank der KEA-BW finden Sie einfach und schnell Förderprogramme für Ihr Vorhaben in Baden-Württemberg: alle auf einen Blick oder ausgewählte Programme in einer gefilterten Ansicht. Kennen sie den Namen des Programms oder ein Stichwort daraus, liefert die Freitextsuche das schnellste Ergebnis.

Um mögliche Programme für Ihr Vorhaben zu finden, wählen Sie ein Thema und/oder den Förderempfänger aus. Die Datenbank zeigt dann alle passenden Programme in einer Kachel-Übersicht an. Kurze Überschriften und Einführungstexte bieten einen ersten Überblick über das jeweilige Programm. Mit einem Klick gelangen sie zu einem Steckbrief mit Details und weiterführenden Links.

Hier geht’s zur Fördermittelsuche

Förderprogramme für Haussanierungen

Sie wollen sich im Vorfeld informieren, welche Förderprogramme für Ihre Haussanierung in Frage kommen?

Seit dem 01. Juli 2021 gibt es die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ausführliche Informationen gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA.

Weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KFW-Bank finden Sie hier.

Handwerkersuche

Sie sind auf der Suche nach einem Handwerker im Kreis Esslingen? Dann sind Sie hier genau richtig. Über Ihre Postleitzahl finden Sie den passenden Betrieb in Ihrer Umgebung. Unter dem Reiter „SHK“ finden Sie Betriebe für Sanitär-Heizung-Klima. Handwerkersuche der Kreishandwerkerschaft Esslingen-Nürtingen.

Energiesparen

Den eigenen Energieverbrauch zu senken spart Kosten und Emissionen.

Mit wenigen Handgriffen und kleinen Veränderungen können Sie auch als Mieter*in, kostengünstig Ihren Haushalt optimieren und so Ihren ökologischen Fußabdruck minimieren. Auf den Seiten der Verbraucherzentrale BW erfahren Sie, wie Sie mit wenig Aufwand Energie sparen können.

Strom sparen im Haushalt: 25 einfache Tipps

Die Strompreise steigen. Was hilft, ist Sparen. Von der Nutzung von Sparduschköpfen bis hin zum Austauschen der Heizungspumpe – es gibt viele Arten, zu Hause Strom zu sparen und so Kosten und CO2-Emissionen zu verringern. Mit den Tipps von co2online für Küche, Bad und Elektrogeräte senken Sie Ihre Stromrechnung garantiert.

Strom sparen im Haushalt

Strom und Kosten sparen, das können Sie überall, egal ob in der Küche, im Bad, Büro oder Heizungskeller: In nahezu allen Haushaltsbereichen können Sie durch Verhaltensänderungen, technische Anpassungen oder den Austausch von Geräten Ihren Verbrauch reduzieren.

Für Privathaushalte lohnt sich ein sparsamer Umgang mit Strom besonders, denn der Strompreis steigt. Und durch den verringerten Treibhausgas-Ausstoß tun Sie sogar noch etwas fürs Klima. Co2online hat die besten Stromspar-Tipps für Sie nach Haushaltsbereichen sortiert, damit auch Ihre Stromrechnung bald niedriger ausfällt.

25 einfache Tipps zum Strom sparen

Richtig Heizen

Die 10 besten Tipps zum Heizkosten senken. Richtig heizen hilft aktuell am besten gegen steigende Energiepreise! Und das Beste: Auch mit wenig Aufwand und geringen Investitionen lassen sich Heizkosten sparen. Dabei ist es egal, ob Sie zur Miete oder im Eigenheim wohnen: Mit den Tipps von co2online senken Sie Ihre Energiekosten und verringern obendrein Ihren CO2-Ausstoß.

Ob einfache Verhaltensänderung oder Investition in die Zukunft: Co2online hilft Ihnen dabei, richtig zu heizen und mit wenigen Kniffen Ihre Heizkosten zu senken. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie viele Tipps, mit denen auch Mieter*innen ohne Zugang zur Heizanlage energiesparend heizen können. Die 10 besten Tipps zum Heizkosten sparen

Ökostrom-Wechsel

Endlich zu Ökostrom zu wechseln ist 1. echt sinnvoll, 2. total simpel und 3. gut für unser Klima und Ihren Geldbeutel. Wir zeigen Ihnen wie einfach der Stromwechsel ist.

Durch den Wechsel auf Ökostrom können Sie als Verbraucher*innen ihre persönliche Klimabilanz verbessern, denn der Ökostrom aus erneuerbaren Energien wird CO2-frei erzeugt. Ein Dreipersonenhaushalt kann durch den Wechsel zu einem Ökostromanbieter jährlich fast zwei Tonnen CO2 einsparen.

Auf dem Portal der Umweltverbände können Sie Ökostromtarife angepasst an Ihren Bedarf direkt vergleichen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt auf ihrer Website Tipps und Hilfen zur Verfügung, wie Sie Rechnungen, Preiserhöhungen, Boni und Guthabenauszahlungen prüfen- und günstige, faire Tarife für den Anbieter-Wechsel finden können:

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin bei uns: +49 711 – 20 70 30 – 70

Elektromobilität im Kreis Esslingen

Die Elektromobilität steht für innovative und nachhaltige Mobilität und für technologischen Fortschritt und Entwicklung. Sie bietet diverse Facetten und Einsatzbereiche an, welche beispielsweise ein großes Angebot an unterschiedliche E-Pkws, Pedelecs, E-Linienbussen oder E-Carsharing umfasst. Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Esslingen

THG-Prämie für Elektroautos und öffentliche Ladepunkte

Registrieren Sie Ihr E-Auto oder Ihre öffentlichen Ladepunkte bei den Teckwerken und profitieren Sie von der neuen THG-Prämie.

Kurz und knapp – Was ist die THG-Prämie?
Den niedrigen CO2-Wert Ihres E-Autos oder Ihrer Ladesäule können Sie auf lukrative Weise verkaufen.
Mineralölkonzerne verursachen einen hohen CO2-Ausstoß. Von Gesetzes Seite muss dieser reduziert werden. Hierfür kaufen diese Konzerne Zertifikate von CO2-freundlichen E-Autos und Ladesäulen und reduzieren so ihre CO2-Bilanz.
Nehmen Sie doch am THG-Handel teil und profitieren von einer tollen Prämie.
Zur THG-Prämie der regionalen Teckwerke Bürgerenergie eG

Bürgerenergiegenossenschaften im Kreis Esslingen

Bürgerenergiegenossenschaften treiben die Energiewende vor Ort aktiv an. Sie sind Bürger*innengetragen, die ökonomischen Erträge aus dem Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen verbleiben vor Ort. Bürgerenergiegenossenschaften sind eine Form der Beteiligung von Bürger*innen, die auch im Landkreis Esslingen gelebt wird.

Nachfolgend finden Sie verlinkt die Bürgerenergiegenossenschaften im Kreis. Werden Sie Mitglied und leisten Sie so einen weiteren Beitrag zur Erreichung unserer gemeinsamen Klimaschutzziele:

FAQ

Heizung

Die durchschnittliche Lebensdauer einer Heizungsanlage beträgt rund 20 Jahre. Laut Gesetz müssen Sie Ihren Heizkessel spätestens nach 30 Jahren austauschen, wenn es sich nicht um einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel handelt. Die Pflicht ist als Anstoß für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer zu verstehen. Denn ältere Heizungen sind in der Regel so ineffizient, dass sie nicht nur das Klima, sondern auch immer mehr den Geldbeutel belasten. Dieser Artikel zur Austauschpflicht von 30 Jahre alten Heizungen bietet weitere Informationen und erklärt unter anderem, wie Sie das Alter Ihrer Heizung bestimmen sowie welche Ausnahmen gelten.

Es gibt einige kleinere Stellschrauben, an denen Sie drehen können, um Ihre Heizkosten kurzfristig zu senken. Bereits durch individuell eingestellte Raumtemperaturen, entlüftete Heizkörper und richtiges Lüften lässt sich Energie einsparen.

Weitere Einsparungen können Sie erreichen, indem Sie Ihre Heizungsregelung anpassen und optimieren. Sie sorgt dafür, dass die Temperaturen in den einzelnen Zimmern zur jeweiligen Tageszeit sowie dem individuellen Tagesablauf der Bewohnenden passt. Es empfiehlt sich, etwa eine Stunde bevor man außer Haus oder abends ins Bett geht, die Heizung auf 15 bis 16 Grad zurückzudrehen. Beim Thermostat ist das die Stufe eins oder zwei. Die meisten Heizungsanlagen bieten auch die Möglichkeit, für die Nachtstunden automatisch niedrigere Temperaturen einzustellen. Morgens sollte diese sogenannte Nachtabsenkung wiederum eine Stunde vor dem Aufstehen enden. Im Winterurlaub kann das reduzierte Temperaturniveau auch für mehrere Tage eingestellt werden. In der warmen Jahreszeit ist es sinnvoll, die Heizung ganz abzuschalten und nur Wasser für die Nutzung in Bad und Küche zu erhitzen. Die Ersparnis durch die optimierte Regelung ist vor allem bei nicht optimal gedämmten Gebäuden spürbar. Durch sie lassen sich bis zu zehn Prozent des Energieverbrauchs einsparen und somit der CO2-Austoß und die Betriebskosten senken.

Die Effekte dieser nicht baulichen Maßnahmen sind insgesamt allerdings begrenzt. Deutlich verringern können Sie Ihre Heizkosten nur, indem Sie Ihren Energiebedarf – durch energetisches Sanieren – senken und Erneuerbare Energien nutzen.

Ihre Heizkosten können Sie auf zwei Arten senken: Zum einen spielt die Menge der benötigten Energie eine entscheidende Rolle. Maßnahmen wie beispielsweise der Tausch alter Fenster, Dämmung der Außenwand oder Kellerdecke sowie eine Dachsanierung helfen dabei, den Energiebedarf und damit die Kosten zu senken. Zum anderen können Sie sich mit der Nutzung von Erneuerbaren Energien unabhängig von den hohen Öl- und Gaspreisen machen. Ein weiterer Vorteil: mit Erneuerbaren Energien sind Sie auch nicht von der steigenden CO2-Bepreisung betroffen.

In diesem Vortrag erfahren Sie, wie Sie Ihr Gebäude schrittweise und möglichst effizient fit für die Zukunft machen.

Solarenergie, die Nutzung von Umweltenergie aus Luft, Erdreich oder Grundwasser über Wärmepumpen sowie Biomasse sind zuverlässige und klimafreundliche Energiequellen im Vergleich zu Öl und Gas.

Entsprechende Heizungssysteme wie Solarkollektoren, Wärmepumpen und Biomasseheizungen haben gemeinsam, dass sie die Wärme auf Basis Erneuerbaren Energien erzeugen. Das macht unabhängig von steigenden Öl- und Gaspreisen. Zudem entfällt die CO2-Bepreisung komplett.

Dieses Merkblatt stellt verschiedene moderne Heizungsarten vor.

Ob sich eine Wärmepumpe für Ihr Gebäude eignet, hängt stark davon ab, wie gut Ihr Gebäude gedämmt ist und damit einhergehend, wie niedrig die sogenannte Vorlauftemperatur Ihrer Heizung ist.

Erste Anhaltspunkte für die Eignung sind:

  1. Baujahr: Ist Ihr Haus vor 1977 erbaut und seitdem nicht saniert worden, müssen Sie sehr wahrscheinlich erst Dämmmaßnahmen durchführen, bevor Sie eine Wärmepumpe effizient betreiben können. Wurde Ihr Haus nach 1995 gebaut, ist eine Wärmepumpe vermutlich mit nur wenigen oder sogar ganz ohne weitere Maßnahmen eine Alternative für Ihr Haus.
  2. Heizkörper: Wärmepumpen arbeiten nur bis zu einer Vorlauftemperatur von max. 55 °C effizient – wobei grundsätzlich gilt: je geringer die Vorlauftemperatur, desto effizienter die Wärmepumpe. Flächenheizungen benötigen nur eine geringe Vorlauftemperatur. Ist Ihr Gebäude also bereits mit einer Fußboden- oder Wandheizung ausgestattet, eignet es sich ideal für den Einsatz einer Wärmepumpe. Aber auch mit herkömmlichen Heizkörpern kann eine Wärmepumpe effizient betrieben werden. Dann kommt es aber umso mehr auf die Qualität der Gebäudehülle an. Um zu überprüfen, ob Ihr Haus ausreichend gedämmt ist, empfiehlt sich ein einfacher Test: Stellen Sie an einem sehr kalten Tag (minus 10 °C Außentemperatur) die Vorlauftemperatur des Heizkessels auf 55 °C und drehen Sie die Heizkörper auf. Werden Ihre Räume ausreichend warm, könnten Sie direkt auf eine Wärmepumpe umsteigen.

Weiterführende Informationen zu Wärmepumpen, ihrer Funktionsweise und der Vorlauftemperatur finden Sie im Wärmepumpen-Merkblatt.

Nachwachsende Rohstoffe in Form von Scheitholz und Holzpellets oder Holzhackschnitzeln sind eine saubere Alternative zu fossilen Energieträgern. Sie eignen sich vor allem in Gebäuden, in denen hohe Vorlauftemperaturen aufgrund zu kleiner Heizkörper oder -flächen nötig sind.

Als klimafreundliche Option macht der Einsatz von Pellets aber nur unter folgenden Bedingungen Sinn:

• Die Pellets oder Holzschnitzel sollten regional produziert werden.

• Holz ist im Kontext des Klimaschutzes eine gefragte Ressource, weil es CO2 bindet, das jedoch beim Verbrennen freigesetzt wird. Obwohl diese Emissionen bei einem nachwachsenden Rohstoff als klimaneutral gelten, sollte die Nutzung als Brennstoff in einem nachhaltigen Maße erfolgen.

• Es entsteht Feinstaub, der im ländlichen Raum kaum eine Rolle spielt, in dicht besiedelten städtischen Wohngebieten jedoch die Schadstoffbelastung der Luft erhöht. Immer bessere Filtertechniken als Lösung sind zwar aufwändig, verringern aber kontinuierlich den Schadstoffausstoß.

Um Ihr Gebäude möglichst schnell und effizient zukunftsfähig aufzustellen, ist entscheidend, dass Ihr Gebäude mit Erneuerbaren Energienbeheizt werden kann und möglichst wenig Energie verbraucht.

Eine zeitnahe Komplettsanierung wäre wünschenswert, ist aber aus verschiedenen Gründen (finanzielle Mittel der Eigentümerinnen und Eigentümer, Handwerker-Mangel, …) oft nicht möglich.

Die Lösung ist daher eine schrittweise Sanierung mit möglichst effizienter und schneller Erreichung des sogenannten „EE-fit“-Status – also das Gebäude fit machen für den Einsatz Erneuerbarer Energien, um unabhängig von Öl und Gas zu werden.

Neben dem Tausch der Heizung sind oftmals auch Effizienzsteigerungen und das damit verbundene Senken der Vorlauftemperatur auf max. 55 °C notwendig. Denn nur dann können Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien effizient betrieben werden und das Gebäude ausreichend mit Wärme versorgen.

Dieser Vortrag vermittelt einen ersten Eindruck, wie Sie Ihr Gebäude EE-fit machen.

Welche Maßnahmen im Einzelfall nötig sind, ist sehr individuell und hängt vom Ausgangszustand Ihres Gebäudes ab. Eine gebäudespezifische individuelle Energieberatung gibt Aufschluss. Diese wird, ebenso wie die Sanierungsmaßnahmen, vom Staat gefördert. Setzen Sie dabei auf unabhängige und anerkannte Expertinnen und Experten. Hier finden Sie geeignete Energieberaterinnen und -berater in Baden-Württemberg und ganz Deutschland.

Die Heizung vollständig mit Solarstrom von der Photovoltaik-Anlage auf dem eignen Dach zu betreiben, ist hierzulande nicht möglich. Denn die verfügbare Sonnenenergie ist in den Wintermonaten verhältnismäßig gering. In der Heizperiode von Oktober bis März können durchschnittlich nur rund 20 Prozent des Gesamtjahresertrags produziert werden. Das allein reicht nicht aus, um das Haus ausreichend warm zu bekommen. Somit muss in den Wintermonaten Strom aus dem Netz bezogen werden, während im Sommer der Überschuss an selbst erzeugtem Solarstrom eingespeist wird. Ausnahme sind Passivhäuser und Niedrigenergiehäuser mit sehr geringem Heizenergiebedarf.

Für alle die es noch genauer wissen wollen, ein Rechenbeispiel:

  • Ausgangssituation ist ein Ende der 1990er gebautes Einfamilienhaus mit mittlerem energetischem Standard und 120 m² Wohnfläche in dem eine vierköpfige Familie wohnt.
  • Der Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser wird über eine Luftwärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 3,0 gedeckt. Die Dachfläche verfügt über eine Südausrichtung mit 30° Neigung
  • Der Heizwärmebedarf beträgt 15.000 kWh – das entspricht 1.500 Liter Öl. Der Strombedarf beträgt insgesamt 9.400 kWh und setzt sich aus 4400 kWh Haushaltsstrom und 5.000 kWh Wärmepumpen-Strom zusammen.

Szenario 1:

  • Photovoltaik: 10 kWp
  • Stromspeicher: ohne
  • Ertrag pro kWp: ca. 1.000 kWh/kWp
  • Gesamtertrag: 10.000 kWh
  • ca. 40 % autark
  • Netzbezug: 5.700 kWh
  • Einspeisung: 6.300 kWh
  • Selbstgenutzter Solarstrom: 3.700 kWh

In diesem Szenario kann im Dezember nur rund ein Viertel des Strombedarfs von der Photovoltaik-Anlage gedeckt werden. Der erzeugte Strom wird im Winter komplett selbst genutzt. Bereits im März wird die Hälfte des Strombedarf durch die PV-Anlage gedeckt. Allerdings kann hier der Ertrag schon nicht mehr voll selbst genutzt werden: rund die Hälfte des Ertrags wird bereits über den Tag ins Netz eingespeist. Im Juli wird zwei Drittel des Strombedarfs durch die PV-Anlage gedeckt und der Anteil des eingespeisten Stroms ist mit fast 85 Prozent am höchsten.

Szenario 2:

  • Photovoltaik: 10 kWp
  • Stromspeicher: 5 kWh
  • Ertrag pro kWp: ca. 1.000 kWh/kWp
  • Gesamtertrag: 10.000 kWh
  • ca. 50 % autark
  • Netzbezug: 4.700 kWh
  • Einspeisung: 5.300 kWh
  • Selbstgenutzter Solarstrom: 4.700 kWh

Im Dezember wir auch hier nur ein Viertel des Strombedarfs selbst erzeugt. Im März wird dank des Speichers schon dreiviertel des Strombedarfs durch die Photovoltaik-Anlage gedeckt. Ein Drittel des erzeugten Stroms wird allerdings nach wie vor eingespeist, da der Speicher zur Mittagszeit schon voll geladen ist. In den Sommermonaten wird der Strombedarf vollständig über PV-Anlage gedeckt. Gleichzeitig wird aber auch bis zu 70 Prozent des erzeugten Stroms ins Netz eingespeist. Das gilt beispielsweise für den ertragreichsten Monat Juli.

Szenario 3:

  • Photovoltaik: 20 kWp
  • Stromspeicher: 10 kWh
  • Ertrag pro kWp: ca. 1.000 kWh/kWp
  • Gesamtertrag: 20.000 kWh
  • ca. 70 % autark
  • Netzbezug: 2.800 kWh
  • Einspeisung: 13.400 kWh
  • Selbstgenutzter Solarstrom: 6.600 kWh

Im Dezember werden ca. 45 Prozent des Strombedarfs von der Photovoltaik-Anlage gedeckt. Im März kann der Strombedarf zu 95 Prozent und damit fast vollständig durch die Photovoltaik–Anlage gedeckt werden, wobei der Anteil der Einspeisung vom gesamten selbst erzeugten Strom wiederum bei 50 Prozent liegt. Im Frühjahr und Sommer hingegen ist kein Netzbezug nötig. Ein Gebäude mit dieser Anlage wäre somit in diesen Monaten autark, von der Stromeinspeisung abgesehen. Der Anteil der Einspeisung am erzeugten Strom beträgt jedoch beispielsweise im ertragreichen Juli bis zu 90 Prozent.

 

Es zeigt sich, dass selbst bei recht großen Anlagen mit zusätzlichem Speicher der Stromertrag im Winter einerseits nicht ausreicht. Andererseits steigt der Anteil an eingespeistem Strom schon in den Übergangsmonaten an und überwiegt in den Sommermonaten deutlich.

Das verdeutlicht die Grundproblematik: in der Heizperiode ist zu wenig Solarstrahlung und damit Solarertrag vorhanden. Im Sommer hingegen ist der Strombedarf zu gering im Vergleich zum Stromertrag. Batteriespeicher können den erzeugten Strom nur wenige Stunden bis Tage puffern und helfen daher nur bedingt.

 

Übrigens: Sie wollen wissen, ob sich Ihr Dach für eine Solaranlage eignet und wie viel Solarstrom Sie auf Ihrem Haus erzeugen könnten? Die Solarpotenzial-Karte für Dachflächen zeigt anhand gebäudescharfer Daten wie viel Solarstrom auf jedem einzelnen Dach in Baden-Württemberg produziert werden könnte.

EWärmeG

Als Eigentümerin oder Eigentümer eines bestehenden Wohngebäudes in Baden-Württemberg müssen Sie beim Tausch der „Heizung“ – also des Wärmeerzeugers – 15 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugen oder sogenannte Ersatzmaßnahmen ergreifen. Neben dem Einsatz von erneuerbaren Energien werden dabei Dämm- und Effizienzmaßnahmen oder ein gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan – zumindest teilweise – anerkannt. Eine Kombination verschiedener Erfüllungsoptionen ist meist möglich. Alle Informationen zum EWärmeG lesen Sie kurz und knapp in unserem Merkblatt EWärmeG und ausführlich in der Broschüre des Umweltministeriums. Oder Sie kontaktieren direkt einen qualifizierten Energieberater aus Ihrer Region.

Nach dem Einbau eines zentralen Wärmeerzeugers nimmt der Schornsteinfeger die neue Anlage ab. Er meldet diesen Vorgang bei der unteren Baurechtsbehörde (Landratsamt oder Baurechtsamt der Stadt). Sie haben dann 18 Monaten nach Inbetriebnahme oder dem Austausch Zeit, das Nachweisformular bei der unteren Baurechtsbehörde einzureichen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach droht eine Mahnung.

Nein. Wenn eine Heizungsanlage kurzfristig wegen eines Defekts ersetzt werden muss, gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Danach müssen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt werden. Es empfiehlt sich aber, gemeinsam mit einem qualifizierten Energieberater rechtzeitig eine sinnvolle Gesamtlösung zu planen und die Zuschüsse zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen zu nutzen. Gegebenenfalls kann bei der Behörde eine kurze Fristverlängerung beantragt werden. Diese ist jedoch zu begründen (z.B. Witterung für Dämmungsmaßnahmen o.ä.)

Als Eigentümerin oder Eigentümer müssen Sie sich die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen in der Regel von einem Sachkundigen bestätigen lassen. Sachkundige sind alle, die nach Bundes-oder Landesrecht zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sind. Darüber hinaus: Bauhandwerker, Heizungsbauer und Schornsteinfeger, die die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, sowie Handwerksmeister der zulassungsfreien Handwerke dieser Bereiche und Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbstständig auszuüben.

Das Gesetz greift bei allen Gebäuden. Wenn eine überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken vorliegt (mehr als 50 Prozent der Fläche) wird es als Wohngebäude gewertet. Macht die zu Wohnzwecken genutzte Fläche weniger als die Hälfte aus, gelten die Erfüllungsoptionen für Nichtwohngebäude.

Nein. Zuschüsse müssen im Vorfeld (vor Beauftragung des Handwerkers) beantragt werden. Seit Januar 2020 gibt es jedoch die Möglichkeit der steuerlichen Begünstigung, die auch nachträglich geltend gemacht werden kann.

Die vollständige Erfüllung durch Brauchwasser-Wärmepumpen ist schwierig, anteilig ist es möglich. Detaillierte Informationen gibt das Umweltministerium Baden-Württemberg. Zur Berechnung sollten Sie einen qualifizierten Energieberater hinzu ziehen.

Förderung

Es gibt beides: Sie können sich entscheiden zwischen einem Kredit oder einem KfW-Zuschuss (Programm 455-B) in Höhe von 10 Prozent bzw. 5.000 € pro Wohneinheit (Einzelmaßnahme). Alternativ Standard „altersgerechtes Haus“: 12,5 Prozent bzw. 6.250 € pro Wohneinheit.

Zuschüsse bzw. Tilgungszuschüsse bei Krediten sind seit den Anfang 2020 verbesserten Förderbedingungen im Normalfall höher als die baulichen Mehrkosten. Zusätzlich spart man Heizkosten und senkt den CO2-Ausstoß.
Die Höhe der Zuschüsse hängt vom Sanierungsstandard ab –je besser dieser gewählt wird, umso höher die Zuschüsse. Zudem steigt auch der Gebäudewert. Weiterhin lassen sich erneuerbare Energieträger (z.B. Wärmepumpen, Solarthermie) im Durchschnitt bei sehr gut gedämmten Gebäuden wesentlich besser integrieren, da die Heiztemperaturen weiter abgesenkt werden können.

Sanierungsmaßnahmen sollten nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. Denn je früher man saniert, desto schneller profitiert man von einem gesteigerten Wohnkomfort und geringeren Energiekosten. Zudem sind die Förderkonditionen so günstig wie nie und werden sich nicht mehr substanziell verbessern.

Tatsächlich ändern sich die Förderbedingungen gelegentlich, aber auch die Preise von Handwerkern steigen – und man sollte die Gelegenheit nutzen, wenn man Handwerker bekommt. Um sicher zu gehen, dass man keine aktuellen Förderbedingungen verpasst empfiehlt sich ein paar Wochen vor der Beauftragung eine Abstimmung mit einer/m EnergieberaterIn oder ein kostenfreier Anruf beim Beratungstelefon von Zukunft Altbau. Dort erhalten Sie aktuelle Informationen.

Die Förderung für eine neue Heizungsanlage können Sie mit Ihrem Handwerker über die BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude) direkt online beantragen. Die Förderung müssen Sie vor Maßnahmenbeginn (=vor der Beauftragung) beantragen.
Alternativ können Sie eine steuerliche Begünstigung auch nachträglich geltend machen. Mit dem für 2021 geplanten Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollen die Fördermaßnahmen zusammengelegt werden. Es ist Stand heute nicht davon auszugehen, dass sie sich verschlechtern.

Ja. Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden und bekommen bei der Förderung nach BEG einen Zuschuss.
Ausnahmen von der Austauschpflicht sind:

  • Brennwert- oder Niedertemperatur-Heizungen
  • Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten
  • Eigentümerinnen bzw. Eigentümer haben das Gebäude vor dem 01.02.2002 selbst bewohnt

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert neben der Sanierung zum Effizienzhaus auch energetische Einzelmaßnahmen. Für die Antragsstellung muss bei allen Maßnahmen, außer beim Heizungstausch, eine Energieberaterin oder ein Energieberater mit einbezogen werden. Sie bzw. er wählt für Sie die entsprechenden Antragsformulare aus. Stimmen Sie sich gemeinsam ab, wer welche Aufgaben bei der Antragsstellung übernimmt.
Beim Heizungstausch kann der Förderantrag direkt über das zu beauftragende Unternehmen abgewickelt werden. Denken Sie daran, den Antrag vor der Beauftragung des Unternehmens zu stellen.

Dämmung

Alte ein- oder zweifach verglaste Fenster sollten aus energetischen Gründen gegen eine moderne Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung ausgetauscht werden. Wenn dadurch der Dämmwert (U-Wert) des Fensters besser wird als der der Wand, sollte man unbedingt das Thema Lüftungstechnik/Lüftung berücksichtigen. Sonst erhöht sich das Risiko einer Schimmelbildung. Im besten Fall sollten Sie die Fassade dämmen und gleichzeitig die Fenster austauschen. Das hat auch den Vorteil, dass Sie die Fenster in die neue Dämmschicht einsetzen können und kein Licht verlieren.

Keine Wand – ob gedämmt oder nicht – kann „atmen“. Maximal zwei Prozent der Feuchte in Innenräumen „wandert“ in Form von Wasserdampfmolekülen durch die Wände nach außen. Für frische und gesunde Luft in der Wohnung hilft allein gezieltes und bedarfsgerechtes Lüften. Nur so lässt sich Feuchtigkeit abtransportieren und Schimmelbildung verhindern.

Wenn Sie Wände, Dach und Kellerdecke bei einer Sanierung gut „einpacken“ und die alten Fenster gegen Neue tauschen, sparen Sie Energie und damit bares Geld. Zudem steigern Sie den Wohnkomfort in Ihren Räumen. Im Winter verhindert die Wärmedämmung ungemütlich kalte Wände und sorgt für ein angenehmes Raumklima. Und die Dach- und Fassadendämmung schützt – gemeinsam mit den Fenstern und Sonnenschutz – auch gleich noch vor Überhitzung im Sommer. Zudem ist für einige Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien ein ausreichend gutes Effizienzniveau der Gebäudehülle sogar zwingende Voraussetzung.

Es gibt eine Vielzahl von Dämmstoffen mit unterschiedlichen Eigenschaften. Für alle gilt: Sie vermeiden während ihrer Lebensdauer ein Vielfaches der umweltschädlichen Emissionen, die zu ihrer Herstellung und Entsorgung nötig sind. Lassen Sie sich unbedingt von einem Experten beraten, denn bei der Planung, Vorbereitung und Auswahl der passenden Materialien sowie bei der fachgerechten Anbringung gilt es einiges zu beachten. So verhindern Sie auch, dass bei der Dämmung der Außenfassade und dem Dach durch unsachgemäßes Vorgehen Feuchteschäden oder Schimmel entstehen.

Ohne größere Vorkenntnisse und mit etwas handwerklichem Geschick ist hingegen in Eigenregie die Dämmung der Kellerdecke und der oberen Geschossdecke möglich.

Das kommt darauf an! In der Regel wird eine Dämmung außen an der Gebäudehülle angebracht. Das vermeidet bauphysikalische Probleme wie Wärmebrücken.

In Sonderfällen wie bei denkmalgeschützten Gebäuden bietet sich manchmal eine Innendämmung an. Es gibt eine Vielzahl von Dämmstoffen mit unterschiedlichen Eigenschaften, z.B. der Dämmfähigkeit (und damit der Dämmstärke, die man aufbringen muss), der Brennbarkeit, dem Schallschutz und nicht zuletzt dem Preis. Diese Übersicht stellt verschiedene Dämmstoffe vor und hilft bei der ersten Auswahl. Lassen Sie sich von einem Experten beraten.

Nein. Studien zeigen, dass sich gute Energiestandards bei Sanierungen meist innerhalb weniger Monate, max. nach zwei Jahren energetisch amortisierten.

Nein. Polystyrol wird – wie viele andere Dämmmaterialien auch – in großen Verbrennungsanlagen zur Energie(rück)gewinnung verbrannt. Kein Dämmstoff ist als Sondermüll deklariert.

Richtig ist: In jedem Baumaterial stecken Rohstoffe. Dämmstoffe werden entweder künstlich hergestellt (z.B. Mineralfaser, Polystyrol) oder basieren auf nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Zellulose, Holzfasern, Hanf). Zusatzstoffe verbessern die Eigenschaften der Dämmstoffe: den Brandschutz, den Schutz vor Schädlingen oder die Stabilität. Allerdings erschweren diese sogenannten Additive häufig das Recycling. Trotzdem gibt es für alle zugelassenen Dämmstoffe einen fachgerechten Entsorgungsweg.
Die umweltschädlichste Entscheidung ist, auf Dämmung zu verzichten. Der Energiebedarf erhöht sich ohne Dämmung um ein Vielfaches und die dafür notwendige Energiegewinnung verursacht wesentlich mehr Emissionen als diejenigen, die in (egal welchen) Dämmstoffen stecken.

Sonstiges

Ein Energieausweis aufgrund des Bedarfes muss erstellt werden, wenn

  • der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde oder
  • das Gebäude weniger als fünf Wohneinheiten hat oder
  • das Gebäude nicht dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 entspricht.

Mit der „Leitlinie Energieberatung“ hat Zukunft Altbau einen Standard für eine qualifizierte Energieberatung geschaffen. Rund 300 Energieberaterinnen und Energieberater aus Baden-Württemberg unterstützen diese Leitlinie. Auf dieser Übersichtskarte finden Sie schnell einen Experten in Ihrer Nähe.

Energie sparen / Nutzungsverhalten

Den größten Einfluss auf den Energieverbrauch beim Heizen hat die Raumtemperatur: Dabei zählt jedes Grad. Eine Absenkung um ein Grad Celsius spart rund sechs Prozent Heizenergie. Generell gilt: Sie sollten die Raumtemperatur immer der Nutzung anpassen. Übliche Temperaturen für bewohnte Räume und Kinderzimmer sind 20 Grad, im Bad können es auch 22 Grad sein. Für Schlafzimmer und Nebenräume reichen 16 Grad aus. Nachts können Sie die Temperatur in allen Räumen auf 16 Grad absenken. Kälter sollte es nicht werden, um eine Kondensation von Luftfeuchtigkeit an kalten Oberflächen und damit Schimmelpilzbildung zu vermeiden. Während des Urlaubs darf die Temperatur auf zehn bis zwölf Grad sinken. Damit die erzeugte Heizwärme optimal genutzt werden kann, sollten Sie Wärmestaus an den Heizkörpern unbedingt vermeiden. Sorgen Sie dafür, dass weder Möbel, Verkleidungen oder Vorhänge vor den Heizkörpern verhindern, dass sich die Wärme im Raum ausbreiten kann. Übrigens: Räume werden nicht schneller warm, wenn der Thermostat auf einen höheren Wert gestellt wird.

Für ausreichend Frischluft gilt: Lüften Sie Ihre Räume mit weit geöffneten Fenstern. So wird die warme und feuchte Raumluft rasch gegen kühlere und trockenere Außenluft ausgetauscht. Die in Wänden und Decke gespeicherte Wärme bleibt jedoch im Raum. Sobald es draußen kalt ist, sollten Sie daher auf das Kippen der Fenster verzichten. Denn rund um das gekippte Fenster kühlt das Mauerwerk aus und das Risiko der Schimmelpilzbildung steigt. Sind die darunter liegenden Heizkörper auch noch aufgedreht, heizen Sie direkt zum Fenster raus.

Weitere Tipps zum richtigen Heizen und Lüften bietet dieses Merkblatt.

Diese Broschüre der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält weitere Tipps zum Energiesparen bereit.

(Hinweise der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg)

Der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung hängt maßgeblich davon ab, wie viele Personen im Haushalt wohnen und welche Wassermenge benötigt wird. Wer den Wasserverbrauch möglichst niedrig hält, spart am meisten. Dafür gilt: Lieber duschen als baden und die Duschdauer begrenzen bzw. zwischendurch das Wasser abschalten. Die Regendusche-Funktion verbraucht mit rund 20 Litern pro Minute sehr viel Wasser und sollte daher nicht oder nur sehr selten zum Einsatz kommen. Spezielle Sparduschköpfe hingegen reduzieren den Wasserdurchfluss deutlich – ohne, dass sich das Duschen anders anfühlt.

Mit diesem einfachen Test können Sie feststellen, wie sparsam Ihr Duschkopf ist und ob sich ein neuer lohnt: stellen Sie Ihre Dusche wie gewohnt ein und messen Sie mit einem Eimer wieviel Wasser in einer Minute zusammenkommt. Bei einem Wert bis sieben oder acht Litern pro Minute gibt es wenig zu optimieren. Ab Werten um zehn Litern lohnt sich eine Umrüstung.

Sollten Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Gebäude überaus wenig Warmwasser benötigen, z.B. weniger als 20 Kubikmeter im Jahr, macht eine Umrüstung auf eine elektrische Warmwassererzeugung über Durchlauferhitzer in den meisten Fällen Sinn. Stillstands- und Zirkulationsverluste können so vermieden werden und der Umbau rechnet sich besonders schnell.

(Hinweise der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg)

Neben den klassischen Haushaltsgeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine gehören inzwischen Multimedia- und Kommunikationsgeräte mit Bildschirm zu den Strom-Großverbrauchern im Haushalt – es gilt: je größer der Bildschirm von PC, TV und Co., umso höher der Stromverbrauch. Ein 65 Zoll-Monitor verbraucht beispielsweise in etwa doppelt so viel Strom, wie 55 Zoll-Monitor. Achten Sie daher beim Kauf auf angemessene Bildschirmgrößen und verwenden Sie im Alltag, wo immer möglich, die kleineren bzw. stromsparendere Geräte (z. B. Smartphone vor Tablet vor Notebook vor PC). Einige PC- und TV-Monitore lassen sich auch im Eco-Modus betreiben.

Auch WLAN-Router, die 24 Stunden am Tag in Betrieb sind, fressen unnötig viel Strom. Hier hilft es nicht benötigte Funktionen des Routers zu deaktivieren und ihn nachts komplett auszuschalten. Schalten Sie Geräte allgemein nur für die Dauer der aktiven Nutzung ein. Ein aus Gewohnheit dauerhaft nebenherlaufender Fernseher, den keiner beachtet, verbraucht unnötig Strom und wird besser ausgeschalten. Schaltbare Steckerleisten und Zeitschaltuhren helfen zudem Stand-by-Verluste von Elektrogeräten zu minimieren.

Ältere Heizungsanlagen können auch zu den Stromfressern gehören. Neue Heizungspumpen verbrauchen bis zu 80 Prozent weniger Strom als alte. Auch ungeregelte Heizungspumpen sorgen für unnötigen Stromverbrauch. Sie sollten auf die kleinere Stufe gestellt und im Sommer komplett ausgeschalten werden.

Bei der Beleuchtung kann insbesondere Strom einsparen, wer eher auf LED und weniger auf die nicht mehr gebräuchlichen Glüh- und Halogenlampen setzt.

Was zudem hilft ist den Kühl- und Gefrierschrank regelmäßig abzutauen und auf die richtige Kühltemperatur zu achten: beim Kühlschrank sind +7 °C ausreichend, beim Gefrierschrank -18 °C. Zweitgeräte, wie der zusätzliche Kühlschrank im Keller, sollten, wenn überhaupt, nur punktuell eingeschaltet werden.

Auch beim Wäschewaschen lässt sich Energie sparen: bei wenig verschmutzter Kleidung reicht oftmals auch ein Waschgang mit 30 °C. Und statt sie danach in den Wäschetrockner zu werfen, hängen Sie die Wäsche lieber auf die Leine. Zudem sollten Waschmaschinen und Trockner möglichst voll betrieben werden.

Auch die Anschaffung eines Strommessgeräts kann sinnvoll sein und helfen Stromfresser im Haushalt aufzuspüren.

Diese Broschüre des Umweltministeriums Baden-Württemberg bietet umfassende Informationen zum Strom- und Wasserverbrauch von vorbildlichen Haushaltsgeräten üblicher Bauarten und Größenklassen (basierend auf Marktdaten von Januar 2022).

Und schließlich keine Stromersparnis im eigentlichen Sinne, aber trotzdem besser für die Umwelt: Strom sollte am besten immer dann verbraucht werden, wenn viel regenerativer Strom im Netz ist: also tagsüber und bei Wind.

Die Kosten für Strom werden in monatlich gleich hohen Abschlägen bezahlt. Bei Wohnungen mit eigener Gasheizung gilt das auch für Gas. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem bisherigen Jahresverbrauch in der Wohnung. Einmal jährlich wird abgerechnet: Wer mehr verbraucht hat, muss nachzahlen, wer sparsam war, erhält eine Gutschrift.

Durch das monatliche Ablesen von Verbräuchen lässt sich der Verbrauch besser kontrollieren. So lässt sich auch feststellen, ob die Sparmaßnahmen Wirkung gezeigt haben und ob die Höhe der monatlichen Abschläge noch angemessen ist. Auf Wunsch kann die Höhe des Monatsabschlags beim Energieversorger angepasst werden.

Die Verbraucherzentrale bietet zum Thema Energiesparen auch kostenfreie Online-Seminare sowie ein umfangreiches Beratungsangebot an. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Beratungsgespräch oder besuchen Sie uns in unseren Räumen im Esslinger Klimaquartier.

Ihre persönliche Ansprechpartnerin:

Annika Güresir

Kandlerstraße 8
73728 Esslingen a. N.
Telefon: +49 711 – 20 70 30 – 74
E-Mail: gueresir@ksa-es.de

Sprechzeiten

Dienstag bis Donnerstag
9:00 – 13:00 Uhr

Bitte beachten Sie das Angebot unserer kostenfreien
Energieberatungen !

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